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Gebäude-Energie-Concept
Energiesparberatung

Der Bund fördert Energiesparberatungen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) vom 11.06.2012 (Bundesanzeiger BAnz AT 25.06.2012).

Auszug aus Richtlinie 2012

5 Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den Antrag
stellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt.

5.1.1 Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500 Euro für
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

5.1.2 Für die Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen in einen Vor-Ort-
Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro gewährt.
Eine Förderung der einzelnen Thermogramme ist nur möglich, wenn sich diese inhaltlich voneinander unterscheiden.

5.1.3 Für die Integration von Hinweisen und Empfehlungen zur Stromeinsparung wird ein Bonus in Höhe von 50 Euro
gewährt.
5.1.4 Eine Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich.

5.2 Der gesamte Zuschuss, einschließlich aller Boni, darf 50 % der Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer)
nicht überschreiten.


Die energetische Sanierung von Wohngebäuden hat eine Schlüsselfunktion für das Gelingen der Energiewende. Ziel der Förderung ist es, im privaten Bereich Investitionen auszulösen, die den Energiebedarf in Wohngebäuden senken und Umweltbelastungen, insbesondere CO2-Emissionen, vermindern. Das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 wird damit unterstützt.

Nähere Informationen zum Bundesförderprogramm Vor-Ort-Beratung (Stand: 01.07.2012) finden Sie insbesondere unter der Rubrik „FAQ/Fragen“.


Quelle: 

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html

Downloads ( von der Webseite der www.Bafa.de )
 

Richtlinie 2012 - Vor-Ort-Beratung - (pdf 414 KByte)

Checkliste – Mindestanforderungen an einen Beratungsbericht für alle ab dem 01.07.2012 gestellten Förderanträge (pdf 125 KByte)


 
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